Die Aufgaben der Sudetendeutschen Stiftung sind dem Artikel 2 des Gesetzes über die Sudetendeutsche Stiftung (SudetStG) mit dem Titel „Zweck“ und „Stiftungsgenuss“ entnommen.
Die Sudetendeutsche Stiftung hat vor allem:
1. in Ausführung des Gesetzesauftrags des § 96 des Bundesvertriebenengesetzes das sudetendeutsche Kulturgut zu pflegen, es im Bewusstsein der Vertriebenen, der gesamten deutschen Bevölkerung und des Auslands als bleibendes Zeugnis zu erhalten,
2. die Aufgaben zu unterstützen, die der Staatsregierung aus der Schirmherrschaft über die Sudetendeutsche Volksgruppe erwachsen,
3. Vermögensgegenstände natürlicher Personen sowie sudetendeutscher juristischer Personen des öffentlichen und privaten Rechts aufzunehmen und für die in Nummer 1 genannten Zwecke zu nutzen oder treuhänderisch zu verwalten,
4. Einrichtungen mit Beziehung zur Sudetendeutschen Volksgruppe zu betreuen.