Im Jahre 2023 konnte die Sudetendeutsche Stiftung auf 100 Stiftungsratssitzungen zurückblicken. Das bedeutet 50 Jahre Stiftungstätigkeit, da in der Regel zwei Sitzungen im Jahr stattgefunden haben. Das „Gesetz zur Errichtung der Sudetendeutschen Stiftung“ stammt zwar aus dem Jahre 1970, die Bedingungen für die Arbeitsfähigkeit der Sudetendeutschen Stiftung und ihrer Gremien sind jedoch später geschaffen worden, sodass wir erst im Jahre 2023 die runde Zahl von 100 Stiftungsratssitzungen erreichen konnten.
Bedauerlicherweise wurde versäumt, das 50-jährige Jubiläum der Gründung der Sudetendeutschen Stiftung im Jahre 2020 gebührend zu feiern. Im Trubel der Fertigstellung des Sudetendeutschen Museums und der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ist das Jubiläum schlichtweg übersehen worden. Es nachzuholen ist nicht unbedingt erforderlich. Wichtiger ist es, gemeinsam und mit entsprechender Energie die noch verbliebenen Aufgaben anzugehen und sie einer Lösung zuzuführen. Ziel sollte sein, den „Ewigkeitscharakter“ der Stiftung zu sichern und der Öffentlichkeit deutlich zu machen. Daneben soll der Dienst an der Sudetendeutschen Volksgruppe die vornehmste Aufgabe der Sudetendeutschen Stiftung sein und bleiben.
Die erste Phase in der Geschichte der Sudetendeutschen Stiftung
Die erste Phase, geprägt vom „Vater der Sudetendeutschen Stiftung“, dem Vorstandsvorsitzenden Dr. Fritz Wittmann († 2018), begann nicht erst im Jahre 1972 mit seiner Wahl. Er plante und führte die Errichtung mit der sicheren Hand des Juristen in den ersten Jahren zum Erfolg. In der Begründung der Gesetzesvorlage der Bayerischen Staatsregierung an den Bayerischen Landtag vom 9. April 1970 heißt es unter anderem: „Die im Vollzug dieses Beschlusses erfolgte Prüfung hat ergeben, dass insbesondere die Errichtung einer ‚Sudetendeutschen Stiftung‘ durch ein bayerisches Gesetz zur Nutzung von Vermögensgegenständen aus den sudetendeutschen Gebieten zu Gunsten kultureller Belange der sudetendeutschen Volksgruppe rechtlich möglich ist und aus politischen Gründen unerlässlich erscheint.“
Weiter wird die Errichtung einer „Sudetendeutschen Stiftung“ aus politischen Gründen als notwendig erachtet: „Durch den bundesgesetzlichen Auftrag des § 96 BVFG sind die Länder verpflichtet, entsprechend ihrer durch das Grundgesetz gegebenen Zuständigkeit zur Pflege und Erhaltung des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge, zur Förderung ihrer Kulturarbeit und wissenschaftlichen Forschung beizutragen.“
Zu Beginn seiner Amtszeit bürdete sich Dr. Wittmann selbst und seinen Stiftungsräten eine Herkulesaufgabe auf: die Errichtung des Sudetendeutschen Hauses. Dr. Wittmann sah in diesem Projekt die Umsetzung, ja die Vollendung des Gesetzes über die Errichtung der Sudetendeutschen Stiftung. Staatsminister Dr. Fritz Pirkl drückte dies 1973 so aus: Es gehe darum, „der sudetendeutschen Gemeinschaft einen sichtbaren räumlichen und geistigen Kristallisationspunkt…zu schaffen, der die Leistungen der Sudetendeutschen für alle sichtbar widerspiegelt und erhellt, aber auch befruchtend auf die Fortentwicklung der Volksgruppe wirkt.“
1985 war es so weit. Ministerpräsident Dr. Franz Josef Strauß übergab am 14. Dezember das neue Sudetendeutsche Haus seiner Bestimmung. Es sollte, laut Strauß, „…dazu beitragen, die Geschichte und Kultur des Deutschtums in Böhmen, Mähren und Sudetenschlesien für künftige Generationen zu erhalten und zugleich Brücken der Verständigung zu bauen.“
Danach ging es für Dr. Wittmann darum, möglichst viele sudetendeutsche Institutionen dazu zu bringen, im Sudetendeutschen Haus Wohnung zu nehmen und dort gemeinsam für die Volksgruppe zu wirken. Dies gelang mit vielen Einrichtungen, manche wie etwa die Ackermann-Gemeinde konnten sich nicht dazu entschließen, dem Sudetendeutschen Zentrum beizutreten. Bis zum Jahre 2004 verantwortete Dr. Fritz Wittmann das Schicksal der Sudetendeutschen Stiftung und des Sudetendeutschen Hauses in bewundernswürdiger Weise, bevor er diese Verantwortung an Dr. Hartmut Singbartl weitergab.
Die zweite Phase in der Geschichte der Sudetendeutschen Stiftung
In den letzten Jahren seiner Amtszeit – etwa um das Jahr 2000 – entwickelte Dr. Wittmann erste Pläne zur Errichtung eines Sudetendeutschen Museums als Ergänzung zum Sudetendeutschen Haus. Damit begann die zweite Phase der Geschichte der Sudetendeutschen Stiftung und diese Überlegungen stießen nicht allerorten auf ungeteilte Zustimmung. Dr. Hartmut Singbartl trieb die Museumsidee während seiner Amtszeit bis 2007 weiter intensiv voran. Sein Nachfolger Landtagspräsident a.D. Johann Böhm gab eine Machbarkeitsstudie für ein Sudetendeutsches Museum bei Frau Prof. Dr. Marita Krauss von der Universität Augsburg in Auftrag. Die ersten Gründungsbeauftragten des Sudetendeutschen Museums nahmen ihre Arbeit auf.
Die dritte Phase in der Geschichte der Sudetendeutschen Stiftung
In der dritten Phase unter Franz Pany († 2021) von 2011 bis 2015 wurden die Planungen des Museums konkreter. Der endgültige Standort wurde bestimmt, der Architektenwettbewerb ausgeschrieben und zugunsten des Trägers des Großen Sudetendeutschen Kulturpreises 2023 Johannes Probst von den pmp-Architekten entschieden.
Die vierte Phase in der Geschichte der Sudetendeutschen Stiftung
Mit der Übernahme des Amtes des Vorstandsvorsitzenden durch Dr. Ortfried Kotzian 2015 setzte die aktuell vierte Phase der Stiftungsgeschichte ein. Kotzian formulierte folgende Aufgabenkomplexe für die Sudetendeutsche Stiftung bei seinem Amtsantritt:
- Die Errichtung des Sudetendeutschen Museums,
- die visuelle Öffnung und Modernisierung des Sudetendeutschen Hauses,
- die Sicherung und Erweiterung des Stiftungsvermögens und die Werbung für die Sudetendeutsche Stiftung und
- die Organisation der Kulturpflege und Kulturförderung durch die Sudetendeutsche Stiftung.
Der Zweck dieser Maßnahmen sollte sein: Der Sudetendeutschen Volksgruppe 70 Jahre nach Flucht und Vertreibung und darüber hinaus eine Zukunft zu geben und den Menschen mit Wurzeln in Böhmen, Mähren und Schlesien einen Beitrag zu ihrer Identität anzubieten.
Möge in Deutschland zur Normalität werden, dass Herkunft aus dem Osten und Interesse am Osten als kulturelle Bereicherung betrachtet werden, die das Staatsverständnis des Freistaates Bayern, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union gleichermaßen bestimmen.
Dankbar gedenken wir all jenen, die mitgeholfen haben, dass die Sudetendeutsche Stiftung erfolgreich ihren Weg gehen konnte und vor allem jenen, die den Stiftungszweck im Sinne der Sudetendeutschen gefördert haben.